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Zitat
Original von shopper
war aber kostenfrei...?
oder..?
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Simon Says
Registrierungsdatum: 27.09.2003
Wohnort: Neukirchen-Vluyn am schönen Niederrhein
Auto: MiTo 1.4 TB
Zitat
Original von cobraeyez II
Zitat
Original von dutchiii
Ist sowas eigentlich verboten? Oder wird das noch "geduldet"
§30 StVO
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
--------
hausfriedensbruch wäre es nur wenn es a) ein geschlossenes grundstück wäre oder b) der eigentümer dir das "betreten" untersagt hat.
in beiden fällen kann auch nur der eigentümer den hausfriedensbruch zur anzeige bringen.
die polizei hätte dir sicherlich nen platzverweis erteilt und aus o.g. gründen ein ordnungsgeld aufgebrummt.
Zitat
wenn sich jemand verständlicherweiße beschwert, einfach auch mal einsichtig sein.
Zitat
Original von namenloser
das einzige was die polizei auf einem privaten grundstück tun kann,ist sich den finger in po stecken!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »namenloser« (9. Januar 2010, 19:03)
Zitat
Original von namenloser
ein abgeschlossenes privatgelände kann nur mit richterlichem beschluss betreten werden.punkt!
ansonsten trifft letzter satz aus meinem vorherigen post zu.mehr gibts da nicht zu sagen.
Zitat
Wie gesagt: Dann dreh bei dir um Mitternacht mal alles auf, was geht und warte was passiert.
Zitat
Original von namenloser
und wenn sich doch jemand daran stört erteilt die polizei platzverweise,wenn sie überhaupt kommt.nicht mehr und nicht weniger.
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Äh.. Scusi? Babedibubi?
Registrierungsdatum: 28.09.2003
Wohnort: 79650 Schopfheim Motto: Sprit, Shit oder ein geiler Ritt
Auto: Fiat Uno 1.3 Turbo MK II Eleganza;Chrysler 300C Touring
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