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dexd

Haudegen

  • »dexd« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 599

Registrierungsdatum: 27.09.2003

Auto: Projektcinque, Cinque 1.2 8V

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1

Mittwoch, 30. Juni 2010, 18:37

Lüftung im Auto TÜV relevant?

Hallo!

Entweder bin ich zu blöd zu suchen, oder es gabs noch nicht wirklich.

Ist eine Heizung/Lüftung im Auto relevant?

Ich bräucht in meinem Cinque den Platz der Heizung nämlich für den Luftsammler...und im Innenraum für diverse andere Dinge....

Habt ihr vielleicht ne Alternative falls eine Lüftung zwingen erforderlich ist?

Danke euch schonmal


Gruß

Peter
Momentan ist dieser User leider nicht akitv...Jedoch immernoch per ICQ erreichbar...
Ich werde mich sobald ich wieder Zeit hab zurück melden....

Tommey

Suchtbolzen

Beiträge: 3 721

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Wohnort: Henry Ford Klinik

Auto: Punto IIa Abarth

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2

Mittwoch, 30. Juni 2010, 18:48

Zumindest eine Lüfterstufe ist Pflicht.
Glaub sogar mit Heizung.

Suchst dir einfach nen winzigen Wärmetasucher und basut dir nen kleineres System.



iL Toro

U mad bro...?

Beiträge: 9 601

Registrierungsdatum: 15.11.2005

Wohnort: Reeperbahn

Auto: Der mit dem Golf tanzt... o.0

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3

Mittwoch, 30. Juni 2010, 18:50

:D :D


Zitat

Original von Bravoheizer
Ich habe mal die Dekra angeschrieben und nur ca. 30Minuten später :thumb: folgende Antwort erhalten:

Auszüge der Mail:
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
keine besondere Gefährdung zu erwarten ist.

Somit dürfen durch den Ausbau des Armaturenbrettes keine scharfkantigen
oder sonst gefährlichen Teile oder Stellen entstehen.

Alle Schalter, Hebel und sonstige Bedien- und Kontrolleinrichtungen müssen
vorhanden, zugänglich bzw. erkennbar sein.

Weiterhin muss die Belüftung der Scheiben sichergestellt sein. Alle für die Sicht des Fahrzeugführers relevanten Scheiben, demnach auch die vorderen Seitenscheiben, müssen so belüftbar sein, dass ein Beschlagen der Scheiben weitestgehend ausgeschlossen ist.


Desweiteren, bezugnehmend auf das vorhandensein von Airbags:

Das Vorhandensein von Airbags in Kraftfahrzeugen basiert nicht auf einer
dementsprechenden, speziellen Ausrüstungsvorschrift für Airbags. Es geht
bei den heute neu gefertigten Fahrzeugen um die Erfüllung bestimmter
Wirkvorschriften.

Dabei kann es sein (muss aber nicht), dass Airbags zur Erfüllung dieser
Vorschriften notwendig sind.
Diese Wirkvorschriften (Frontal-, Seitenaufprall) greifen erst ab
bestimmten Erstzulassungszeiträumen und gewisse Übergangsbestimmungen gab
es dann auch noch zu beachten.

Eine entsprechende Auflistung von Fahrzeugtypen gibt es nicht.

Da die Bestimmungen diesbezüglich sehr umfangreich und z.B. Auskünfte der
Fz-Hersteller von großer Wichtigkeit sind, bitten wir Sie, dass Sie sich
in konkreten Fällen an Ihre zuständige Technische Prüfstelle und den
Fahrzeughersteller wenden.

Eine Abnahme (Anmerkung von mir: es geht um die Austragung aus den Fahrzeugpapieren) kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.


Abschliesender Satz:

Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen zum
Armaturenbrett bzw. zum Fahrgastraum, Rücksprache mit dem amtlich
anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme
durchführen wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das eine umfassende Beratung im Rahmen
dieser Seite leider nicht möglich sein kann.

Abschließend würden wir Ihnen nahe legen, sich einen Beratungstermin von
Ihrer "Technischen Prüfstelle" geben zu lassen. Doch bitte haben Sie dann
dafür Verständnis, dass dieser Service dort bei größerem Aufwand und Umfang
ggf. kostenpflichtig würde. Klären Sie dieses bitte vorab.
U.U. sind Anrechnungen auf die Abnahmekosten möglich.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH


Mein herzlichster Dank gilt Herrn Forkert für die prompte Beantwortung meiner Mail! :thumb: :thumb: :thumb:

Jens

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Haudegen

  • »dexd« ist der Autor dieses Themas

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4

Mittwoch, 30. Juni 2010, 19:00

Super, DAS wollte ich hören, vielen Dank!

Dann werd ich wohl basteln müssen....Heizung ist ja dann net zwingend erforderlich, somit reicht ja ein umgebautes Gebläse.....
Momentan ist dieser User leider nicht akitv...Jedoch immernoch per ICQ erreichbar...
Ich werde mich sobald ich wieder Zeit hab zurück melden....

shopper

Haudegen

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5

Mittwoch, 30. Juni 2010, 19:02

da war grad in der oldtimermarkt eine frage bezüglich heizung
ging dabei um die 2jährliche diskussion beim ing

fahrzeug
n ford taunus 12M bj 1953
der ab werk KEINE heizung hatte und zu seiner zeit ein teures zubehör war

tenor der antwort

bei fahrzeugen AB 01.01.1956 erstzulassung
ist eine heizung PFLICHT
gilt bei geschlossenen fahrzeugen


gerne bemängelt die standheizung beim vw-kübel
da die heizkammer alle 10jahre getauscht werden MUSS
und n schweinegeld kost
aber da der kübel n cabrio is und es auch bei geschlossenem verdeckt
windet und somit eine belüftung gegeben ist
kann man die heizung ausbaun ;)
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga:

shopper

Haudegen

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6

Mittwoch, 30. Juni 2010, 19:04

tja....
da es nun ZWEI meinungen zum thema gibt


fahr zu DEINEM tüf-ing und berede es mit ihm
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga:

Punto60Cult

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7

Donnerstag, 1. Juli 2010, 08:52

Wieso zwei Meinungen? In dem Text der Dekra steht doch drin das er ne Heizung braucht. Ohne Heizung kann man keinen Beschlag von ner Scheibe bekommen. Mit kalter Luft wird das nix.

Sebastian
Ich Suche:
- Lackierte Stoßstangen

Ich Biete:
- Router Ausverkauf
@ 188 tkm

shopper

Haudegen

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8

Donnerstag, 1. Juli 2010, 14:40

steht aber nur was von belüftung
und nich heizung

oder doch..? ?(
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga:

mischmisch

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9

Donnerstag, 1. Juli 2010, 14:51

heizung ist definitiv pflicht bei geschlossenen fahrzeugen :thumb:

Editiondriver

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10

Donnerstag, 1. Juli 2010, 16:08

Ich habe meine Heizung bzw. Lüftung komplett entfernt!
Hab ja ein Punto Cabrio.
Hab alles ohne Absprache mit dem Tüvler gemacht.
Bald steht ne Vollabnahme an.
Kann ja das Fenster öffnen wenns beschlägt,hab ich mir gedacht. :D
Da es ein Schönwetterauto ist bin ich zuversichtlich das es klappt ansonsten hab ich ein Problem.
Die gesamte Spritzwand ist ja nun clean und Lackiert..
Lass mich überraschen obs was wird mit dem Tüv.
Hab ja Gott sei Dank nen Kumpel der Tüv Ing. ist.
Muss er eben weggucken wenn er sich den Motorraum anschaut..
Mache dann Meldung ob es geklappt hat.
Grüsse Tino

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Editiondriver« (1. Juli 2010, 16:09)


mischmisch

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11

Donnerstag, 1. Juli 2010, 17:08

Zitat

Original von Editiondriver
Ich habe meine Heizung bzw. Lüftung komplett entfernt!
Hab ja ein Punto Cabrio.
Hab alles ohne Absprache mit dem Tüvler gemacht.
Bald steht ne Vollabnahme an.
Kann ja das Fenster öffnen wenns beschlägt,hab ich mir gedacht. :D
Da es ein Schönwetterauto ist bin ich zuversichtlich das es klappt ansonsten hab ich ein Problem.
Die gesamte Spritzwand ist ja nun clean und Lackiert..
Lass mich überraschen obs was wird mit dem Tüv.
Hab ja Gott sei Dank nen Kumpel der Tüv Ing. ist.
Muss er eben weggucken wenn er sich den Motorraum anschaut..
Mache dann Meldung ob es geklappt hat.
Grüsse Tino


das is wie wenn du mit ner unterbodenbeleuchtung hin gehst und sagst "mal schaun ob ses merken"
fakt ist, das sie pflicht ist... ich hab sie selber draussen und kann dir sagen, fenster aufmachen ist nicht! sobald es etwas regnet dann läuft die scheibe an :autsch:

shopper

Haudegen

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12

Donnerstag, 1. Juli 2010, 17:12

stop...
der gute KANN damit durchkommen

man beachte den gesetzestext bzw vorschrift


GESCHLOSSENE FAHRZEUGE müssen blablabla

beim kübel gehts ohne stand oder heissluftfön ausm motoraum
weil eindeutig OFFEN im fahrzeugschein steht
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »shopper« (1. Juli 2010, 17:13)


Editiondriver

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13

Donnerstag, 1. Juli 2010, 19:57

Mal sehen ob es klappt.Dann soll er mir eintragen das ich nur bei bestem Wetter fahren darf.
Soll eh keinen Regen sehen das Auto..
Denke aber,daß er mir keine probleme bereiten wird.
Der ist großzügig.
Und wenn er die Qualität des Umbaus sieht ist er eh milde gestimmt.
Der Kampf um die Begehrte Plakette möge beginnen..