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Schworlv

Doppel-As

  • »Schworlv« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 114

Registrierungsdatum: 20.05.2005

Wohnort: Esslingen

Auto: Fiat Coupe 20VT LE

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1

Donnerstag, 20. Juli 2006, 00:20

greift gebrauchtwagenversicherung?

Hey, hab mal nen anliegen,ich hoff ich poste es acuh hier richtig ?( ansonsten bitte verschieben/THX)
Und zwar hat nen Kumpel sich nen Cinque bei einem Fiat Autohaus gekauft. Lief bis dato einwandfrei. Nun leider geht das Faltdach nicht mehr richtig zu, sprich es würde (wenns regnet) alles unter wasser stehen.
Wie sieht´s denn da mit der Gebrauchtwagengarantie aus? Greift diese? Weil der Werkstadtmeister meinte gleich ein klares NEIN. Laut dem Meister würde die Rep zwischen 400 u 600€ kosten, was ich persönlich für einen 3 monate alten gebrauchten zuviel halt.
Ich bin davon aber nicht so recht überzeugt, da ja diverse Teile unter diese Garantie fällt, in diesem Falle sollte es doch Karosserie sein oder?
Kann man darauf bestehen das dieser Schaden kostefrei oder Hälfte/Hälfte beglichen werden kann? Könnte man dem Autohaus auch vorwerfen das dieser Mangel schon seit dem Kaufdatum bestand also es unter Täuschung laufen lassen? Ich denk mal eher net, will ja eigentlich auch keiner aber ich finde es eine Frechheit sich überhaupt nicht an den Kosten zu beteiligen zumal das Auto nun noch net wirklich lange in seinem Besitz ist.

Ich hoff ihr könnt mir / ihm weiterhelfen. DANKE :]

JanC

Foren Gott

Beiträge: 2 102

Registrierungsdatum: 22.06.2004

Auto: Fiat Punto 176 (16V) (RIP); Neu: BMW E90 320d

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2

Donnerstag, 20. Juli 2006, 00:41

Vor 3 Monaten gekauft?

ALso erstmal denke ich es sollte unter die Garantie fallen, meistens ist das doch Car Garantie oder sowas also nen externer laden (eine Art "Versicherung"), da krich man normal Garantiebedinungen mit, sonst mal bei dem Garantieladen anfragen...

Und wenns vor 3 Monaten gekauft wurde vom Händler kanns deinem Kumpel eh gestohlen bleiben, er hat ja Gewährleistung für mind. 12 Monate, zur not läufts über die schiene ;-) Die kann ein Händler nicht ausschließen oder beschränken, da haste auch keine Selbstbeteiligung.
Täuschung bedingt vorsatz, den wirst du nicht nachweisen können, bei in Anspruch nahme der Gewährleistung muss es schon von anfang an so kaputt sein (im zweifelsfall verborgener Mangel) aber z.B. erst jetzt aufgefallen... (nur für sowas greift die Gewährleistung eigentlich)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JanC« (20. Juli 2006, 00:43)