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  • »PuntoSportingxX« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 468

Registrierungsdatum: 20.02.2009

Wohnort: Allgäu

Auto: Superb 2.5TDI V6

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1

Mittwoch, 18. Mai 2011, 19:01

Wohnung wird gekündigt wegen Eigenbedarf, was passiert wenn ich keine neue Wohnung finde?

Hey Leute,

kurz und knapp.

Bin vor 2 Jahren in eine Mietwohnung gezogen(1 Haus 6 Parteien), diese wurde nun verkauft an unterschiedliche Eigentümer.

Mein neuer Eigentümer möchte jetzt Eigenbeadrf anmelden. Grund: Er muss selbst aus seiner Mietwohnung ausziehen.

Nach langen Gesprächen haben wir uns drauf geeinigt, dass wir bis Ende September ausziehen. (noch keine Kündigung erhalten, das ganze passierte mündlich und der neue Mietvertrag wurde auf unbegrenzte Mietdauer unterschrieben.

Zuersteinmal: Gibt es nicht ein Recht für den Mieter, dass er bei Umwandlung einer Mitwohnung in eine Eigentumswohnung eine 3-jährige Kündigungsschonung hat?
Zitat:"Will der neue Eigentümer einer zu einer Eigentumswohnung umgewandelten Wohnung kündigen, gelten zusätzlich Kündigungssperrfristen von 3 Jahren. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, durch eine Verordnung Gemeinden zu bestimmen, in denen die Kündigungssperrfrist 10 Jahre beträgt."

aus: Zitat

Aber was passiert, wenn die Kündigung rechtens ist und ich bis zum Termin keine neue Wohnung finde(und ich suche schon seit 4 Monaten)?

Evtl. ist ja ein kleiner Spezialist unter euch der sich da ein wenig auskennt.

Danke für Antworten.

Mfg Erik
Ich bin für mehr Hubraum.


Hinweis für dich: Falls in meinem Text fälschlicherweise kleingeschriebene Nomen aufzufinden sind, dann habe ich meinen Beitrag am PC erstellt.. Ansonsten hänge ich vor meinem HTC Legend das zum Glück selber auf meine Groß- bzw. Kleinschreibung achtet.

Durango

Bitcoin Barbar

Beiträge: 363

Registrierungsdatum: 28.09.2003

Wohnort: Frankfurt

Auto: Tesla Model 3 Performance; ex: u.a. Seicento Sporting

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2

Mittwoch, 18. Mai 2011, 21:40

Hi,

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__577.html

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__577a.html

Das ist das, was Du meinst Aus der Praxis heraus empfehle ich Dir, einen finanziellen Vorteil daraus zu ziehen, wenn Du die Wohnung nicht unbedingt behalten willst - da wird viel drüber "geregelt". Sprich Umzug und eventl. Maklerkosten für eine neue Wohnung oder ähnliche Späße sind in solchen Situationen recht gut auszuhandeln ;)

Allerdings, und das sehe ich als echtes Problem: Du hast einen neuen MV abgeschlossen - warum? Das war ein recht hinterlistiger Trick des Vermieters, denn auf die vorgenannten Punkte kannst Du Dich nur beziehen, wenn Dein MV VOR Umwandlung in WE geschlossen wurde... Ist der alte MV schriftlich aufgehoben worden?

Denn: Wie lange ist die Wohnung schon verkauft? War der neue Eigentümer auch schon im Grundbuch eingetragen, als der MV geschlossen wurde? Man kann nur Eigentum vermieten, das auch Eigentum ist - und vor Umschreibung im Grundbuch ist es das nicht, der neue MV und die eventl. Auflösung wären ergo unwirksam. Oder hatte er per Kaufvertrag schon vom Alteigentümer Vollmacht?

Du siehst, ohne Rechtsbeistand wird es etwas schwierig... Und rechtlich beraten darf ich hier nicht.

Viele Grüße
Duri
Signatur derzeit nicht verfügbar

Kawa-racer

Foren Gott

Beiträge: 2 944

Registrierungsdatum: 15.08.2005

Wohnort: Leutershausen

Auto: Fahrrad

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3

Mittwoch, 18. Mai 2011, 22:55

so was ähnliches hatte ich auch leider...
geh zum Mieterbund und zahl den Beitrag ... ^^... die Hilfe hat mir dann fast 1000 Euro eingebracht ^^... und nun hab ich ne super tolle Wohnung mit super Vermietern
Er war ein Freund und wird es immer bleiben.
------- STIPO -------

Sash

Hardcore User

Beiträge: 5 342

Registrierungsdatum: 30.05.2004

Auto: Stilo 1,8 Dynamic, Barchetta

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4

Donnerstag, 19. Mai 2011, 13:54

Wo wohnst du denn, das du in 4 Monaten keine neue Wohnung gefunden hast?