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mbpbj87

Haudegen

  • »mbpbj87« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 676

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1

Dienstag, 1. Mai 2018, 17:58

Anhängerkupplung an meinem 55S - Wie rechtlich einwandfrei?

Hallo liebes Team!
Habe folgendes vor:
An meinem Fiat Punto 55S aus 1997 soll eine Anhängerkupplung montiert werden.
Beschafft ist ein Satz von der Firma Auto-HAK aus Polen (ja, ja, ich weiß, was die Experten meinen werden: Sowas verbaut man doch nicht! Dem möchte ich entgegnen, dass mir Rameder Online 140 Euro und am Telefon 195 Euro gesagt hat, und mich gefragt hat, ob ich verrückt wäre, wo ich nach Abholung gefragt habe.)
Dabei ist auch ein E-Satz (univerzalni).

Nun meine eigentliche Frage:
Was muss ich eigentlich von der Elektrik her wirklich umbauen? Man ließt indifferente Informationen von:
- Es muss zwingend eine Anzeige im Armaturenbrett vorhanden sein
oder
- Es muss eine akustische Rückmeldung beim Blinken vorhanden sein
bis hin zu
- Es muss an der Elektrik nichts verändert werden.

Was ich NICHT erleben möchte ist, dass der TÜV sagt, die muss ab, da die Elektrik umgebaut gehört, oder die Rennleitung legt mir das Fahrzeug still, da da irgendwas fehlt.

Was ist nach heutiger Rechtssprechung Fakt?

KatzeV12

Tripel-As

Beiträge: 168

Registrierungsdatum: 03.12.2015

Wohnort: Heide (Holstein)

Auto: Y 1.2 840A Bj. 96 , FIAT PALIO WEEKEND 75, Bj. 1999

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2

Mittwoch, 2. Mai 2018, 23:09

Hallo,

vor einigen Jahren habe ich am Palio meiner Frau auch so eine AHK verbaut. Die Montage war recht einfach und die Elektrik auch kein Hexenwerk. Beim E-Satz befand sich ein kleines Kästchen welches an die Elekktrik angeschlossen wurde. Die Beschreibung war simpel und auch für mich als Nichtelektriker verständlich. Beim Blinken ertönt bei Anhängerbetrieb ein akustisches Signal. Da sämtliche Bauteile der AHK mit einer Kennzeichnung versehen sind, war auch keine Eintragung erforderlich. Vor dem Kauf der AHK hatte ich mich hier bei der DEKRA informiert. Der Prüfer sagte mir nur, wegen des Alters des Wagens, wenn´s beim Bohren anfängt zu rieseln (Rost), lieber aufhören. Mittlerweile ist die 3. HU nach dem Einbau gewesen und keine Probleme wegen der AHK. Von meinem uralten Granada Kombi kannte ich es früher, dass bei der HU auch die AHK-Steckdose geprüft wird. Heute ist das wohl nicht mehr notwendig, wurde jedenfalls noch nie bei der HU gemacht.

LG

Andreas

KatzeV12

Tripel-As

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3

Donnerstag, 3. Mai 2018, 19:20

Ich hab mal die Bescheinigung für die Palio AHK eingescannt. Wichtig ist die Nummer Mit E20 beginnend. Das ist die Europäische Betriebserlaubnis für die Kupplung. Beim Hersteller konnte man auch noch Erläuterungen zu § 19 StVZo herunterladen, aber den ganzen Papierkram habe ich noch nie gebraucht.

mbpbj87

Haudegen

  • »mbpbj87« ist der Autor dieses Themas

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4

Samstag, 5. Mai 2018, 05:33

Heißen Dank für die Antworten.
Bei meinem Satz war keine Signalisierung dabei. Da ich allerdings schon gerne zumindest eine kleine akustische hätte, habe ich folgende Schaltung erdacht:
Ich nehme pro Seite ein Relais und klemme dies zwischen der angezapften Leitung vom Blinker zur Anhängerkupplung. Das jeweilige Relais wird dann schalten, wenn eine elektrische Verbindung vorhanden ist (Masseschluss über die Glühbirne). Dieses Schaltsignal schaltet eine Dauerplusleitung durch auf einen Türsurrer, der in veroderter Form an beide Relais geht.
Vorteile:
- Selbst wenn irgendwann mal einer sagen sollte, dass das so nicht ginge, kann ich jederzeit den Surrer durch eine Kontrollleuchte ersetzen.
- Ich kann ggf. auch so umbauen, dass ich erkennen kann, ob der richtige Blinker am Anhänger blinkt.

Ich habe den Spulenwiderstand von meinen Relais nachgemessen: Er beträgt circa 100 Ohm, sodass die Dimmung der Glühbirnem am Anhänger selbst bei verrosteten Kontakten immer noch in einem unauffälligen Bereich bleiben wird.